Kynologischer Ausbildungs Lehrgang KAL I/II - Kanton Graubünden

 

Im Kanton Graubünden und Glarus gilt ab dem 1. August 2017 (nach Abschaffung des Schweizerischen SKN), der Kynologische Ausbildungslehrgang - KAL I/II.

Im Kanton Graubünden kommt die KAL - Ausbildung als amtliche Massnahme im Zusammenhang mit Tierschutzvorfällen, Hundebissvorfällen sowie verhaltensauffälligen Hunden, gemäss Art. 191 TSchV zum Einsatz.

 

Geht eine Anzeige/Meldung (durch einen Tierarzt oder die Polizei) ein, überprüft das ALT den Vorfall. Aufgrund des Sachverhaltes der vorgenommenen Überprüfung bzw. Abklärungen, kann das ALT allfällige rechtliche und kostenpflichtige Massnahmen anordnen (Verpflichtung zum Hundetraining, Leinen- und/oder Maulkorbpflicht usw.)

 

Für den KAL I besteht die Möglichkeit - Analog des früheren SKN des BVET -  den Lehrgang ohne behördliche Anordnung, auf freiwilliger Basis zu absolvieren.

 

Termine des Lehrganges:  

Nach persönlicher Vereinbarung oder Auflage durch das ALT des Kantons GR.

 

 

 


KAL I / II Theorie

  

Dauer                 4 Lektionen

   

Region/Ort         Kanton GR

 

Themen

  • Herkunft & Lebensphasen des Hundes
  • Hunderassen, rassespezifische Eigenschaften  
  • Rechte und Pflichten des Hundehalters
  • Eingewöhnung, Bewegung, Beschäftigung und Gesundheit
  • Ausdrucksverhalten und angewandte Lerntheorie 

 

KAL I - Praxis

 

Dauer                Min. 4 Lektionen (ca. 6 Stunden)

                          Verordnung durch das ALT oder auf freiwilliger Basis 

Region/Ort        Kanton GR

 

Themen

  • Motivation, Belohnung, Bindung, Sozialisierung
  • Lernverhalten / Lerntheorie (Konditionierung Kommandos etc.)
  • Aufmerksamkeitssignal (Markersignale)
  • Abbruchsignal und Alternativverhalten
  • Positionen
  • Leinenhandhabung und Führigkeit
  • Rückruf
  • Sozialkontakt (Mensch - Hund - Umwelt)

 

KAL II - Praxis

 

Dauer                Min. 10 Lektionen (12 Stunden) 

Teilnahme         Verordnung durch das ALT 

Region/Ort        Kanton GR

 

Themen

  • Aufnahme/Kontrolle der persönlichen Daten des Halters und des Hundes (IST Zustand)
  • Praktische Beurteilung Halter / Hund (IST - SOLL Zustand)
  • Festlegung und Terminierung weiteres Vorgehen