Kynologischer Ausbildungs Lehrgang KAL I/II - Kanton Graubünden
Im Kanton Graubünden und Glarus gilt ab dem 1. August 2017 (nach Abschaffung des Schweizerischen SKN), der Kynologische Ausbildungslehrgang - KAL I/II.
Im Kanton Graubünden kommt die KAL-Ausbildung als amtliche Massnahme im Zusammenhang mit Tierschutzfällen, Hundebissvorfällen sowie verhaltensauffälligen Hunden, gemäss Art. 191 TSchV zum Einsatz.
Geht eine Meldung ein, überprüft das ALT den Sachverhalt der Meldung. Aufgrund des Resultats der vorgenommenen Überprüfung bzw. Abklärungen kann das ALT allfällige verwaltungsrechtliche und kostenpflichtige Massnahmen anordnen (Verpflichtung zum Hundetraining, Leinen- und/oder Maulkorbpflicht usw.)
Für den KAL I besteht die Möglichkeit - Analog des früheren SKN des BVET - den Lehrgang ohne behördliche Anordnung, auf freiwilliger Basis zu absolvieren.
Termine des Lehrganges:
Nach persönlicher Vereinbarung sowie verordnet durch das ALT Kant. GR
KAL I / II Theorie
Dauer 4 Lektionen
Region/Ort Kanton GR
Themen
KAL I - Praxis
Dauer Min. 4 Lektionen (6 -12 Stunden)
Verordnung durch das ALT oder auf freiwilliger Basis
Region/Ort Kanton GR
Themen
KAL II - Praxis
Dauer Min. 10 Lektionen (12 Stunden)
Teilnahme Verordnung durch ALT
Region/Ort Kanton GR
Themen