Kynologischer Ausbildungs Lehrgang KAL I/II - Kanton Graubünden
Im Kanton Graubünden und Glarus gilt ab dem 1. August 2017 (nach Abschaffung des Schweizerischen SKN), der Kynologische Ausbildungslehrgang - KAL I/II.
Im Kanton Graubünden kommt die KAL - Ausbildung als amtliche Massnahme im Zusammenhang mit Tierschutzvorfällen, Hundebissvorfällen sowie verhaltensauffälligen Hunden, gemäss Art. 191 TSchV zum Einsatz.
Geht eine Anzeige/Meldung (durch einen Tierarzt oder die Polizei) ein, überprüft das ALT den Vorfall. Aufgrund des Sachverhaltes der vorgenommenen Überprüfung bzw. Abklärungen, kann das ALT allfällige rechtliche und kostenpflichtige Massnahmen anordnen (Verpflichtung zum Hundetraining, Leinen- und/oder Maulkorbpflicht usw.)
Für den KAL I besteht die Möglichkeit - Analog des früheren SKN des BVET - den Lehrgang ohne behördliche Anordnung, auf freiwilliger Basis zu absolvieren.
Termine des Lehrganges:
Nach persönlicher Vereinbarung oder Auflage durch das ALT des Kantons GR.
KAL I / II Theorie
Dauer 4 Lektionen
Region/Ort Kanton GR
Themen
KAL I - Praxis
Dauer Min. 4 Lektionen (ca. 6 Stunden)
Verordnung durch das ALT oder auf freiwilliger Basis
Region/Ort Kanton GR
Themen
KAL II - Praxis
Dauer Min. 10 Lektionen (12 Stunden)
Teilnahme Verordnung durch das ALT
Region/Ort Kanton GR
Themen